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Verlängerung der Fristen für Corona-Sondermaßnahmen

28.7.2020

Die Freistellung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für die Einfuhren von Medizinprodukten und anderen Hilfsmaterialien durch staatliche Stellen oder anerkannte Hilfsorganisationen bei ihrer Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Beschl./EU 2020/491, ABl. L 103I/1 v. 3.4.2020) wurde über den 31.7. hinaus bis 31.10.2020 verlängert (Beschl./EU 2020/1101, ABl. L 241/36 v. 27.7.2020). – Die nationalen Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Desinfektionsmittelherstellung wurden bis 31.12.2020 verlängert. Die aufgrund der Corona-Pandemie befristet erteilten Einzelerlaubnisse werden bis dahin automatisch ebenfalls verlängert (FM Zoll v. 13.7.2020).

KPME


Verlag C.F. Müller

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