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Umsetzung von Präferenzabkommen im Jahr 2018

24.11.2020

Interessante Daten enthält die Stellungnahme des EWSA zum Bericht der Kommission über die Umsetzung von Freihandelsabkommen im Jahr 2018 (ABl. C 364/160 v. 28.10.2020). Es ist der dritte Bericht dieser Art, aber das erste Mal, dass der EWSA Empfehlungen dazu ausgesprochen hat. Im Jahr 2018 wurden 31 % des Warenhandels der EU mit der übrigen Welt im Rahmen von Präferenzhandelsabkommen abgewickelt. Mit 44 Präferenzhandelsabkommen für 76 Länder hat die EU derzeit das größte Handelsnetz der Welt. Folgende Typisierung ist gebräuchlich: Die „Handelsabkommen der ersten Generation“ (ausgehandelt vor 2006) zielen auf den Abbau von Zöllen ab. Die „Abkommen der neuen Generation“ betreffen neue Bereiche, u. a. Dienstleistungen, Investitionen, die Vergabe öffentlicher Aufträge, Wettbewerb, Subventionen, rechtliche Fragen und nachhaltige Entwicklung. Die  „Vertieften und umfassenden Freihandelszonen“ (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA) intensivieren die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) schließlich sind auf den Entwicklungsbedarf von Regionen in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean ausgerichtet. Seit 2015 hat die EU ex-post-Bewertungen ihrer Handelsabkommen mit Mexiko, Chile und Südkorea abgeschlossen. Derzeit werden ex-post-Bewertungen der Abkommen mit den CARIFORUM-Staaten und mit sechs Mittelmeerländern sowie der Abkommen mit der Republik Moldau, mit Georgien und Kolumbien, Ecuador und Peru sowie des Abkommens mit Zentralamerika durchgeführt.

KPME


Verlag C.F. Müller

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